Jugendförderung der Marktgemeinde Felixdorf

Die in der Sitzung vom 30. Juni 1999 beschlossene spezielle Jugendförderung für herausragende Leistungen in schulischer und beruflicher Ausbildung wurde in den Gemeinderatssitzungen am 7.11.2007 und 04.12.2019 ergänzt bzw. geändert.

Folgende Förderungen werden an erfolgreiche Felixdorfer ausbezahlt:

Abschluss Kolleg, Fachschule mit ausgezeichnetem Erfolg (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres): € 300,00

Lehrabschluss oder Fachschulabschluss mit ausgezeichnetem Erfolg (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres): € 350,00

Abschluss Bakkalaureatsstudium (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres): € 350,00

Matura mit ausgezeichnetem Erfolg: € 350,00

Universität/FH (4 Jahre Mindeststudiendauer; bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres): € 400,00

Universität (5 Jahre Mindeststudiendauer; bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) TU/BOKU: € 550,00

Master (2 Jahre Mindeststudiendauer; bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres): € 200,00

Handwerkliche Meisterprüfungen (bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres): € 400,00

Sonstige Meisterprüfungen (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres): € 200,00

Doktorat /PhD (bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres): € 400,00

Prom. sub. aus. (bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres): € 1.000,00


Sollten Sie Ihren Lehrabschluss oder die Matura mit Auszeichnung bestanden haben, bzw. Ihr Studium oder Ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, setzen Sie sich bitte mit Frau Kronraff - 
02628/63711-18 in Verbindung.

Begabtenförderung des Landes Niederösterreichs: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerd_begabtenfoerderung.html

 
Stand: Mai 2024

Zuständigkeiten